Assistenzleistungen im Wohn- und Sozialraum
Das Angebot umfasst Assistenzleistungen im eigenen Wohnraum sowie im Sozialraum für Menschen mit vorwiegend seelischer Behinderung nach SGB IX (AWS). Der Träger der Eingliederungshilfe gewährt Leistungen nach dem SGB IX, soweit die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.
Menschen mit Behinderung sind nach SGB IX Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit für einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten hindern können. Eine solche Beeinträchtigung liegt vor, wenn der Körper- und Gesundheitszustand von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht.
Mit dem Angebot der Assistenzleistungen im Wohn- und Sozialraum für psychisch- und suchtkranke Menschen mit vorrangig seelischer Behinderung soll innerhalb der Hilfe eine ihren Bedarfen und Bedürfnissen entsprechende Begleitung ermöglicht werden. Wir beraten und begleiten unsere Leistungsberechtigten, eine bestmögliche Sicherheit in der eigenen Wohnform, ein selbstständiges Wohnen und damit ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu entwickeln und zu erhalten. Wir unterstützen bei sozialer Eingliederung und Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, um so wiederkehrende Psychiatrie-Aufenthalte möglichst zu vermeiden.
Das Leistungsspektrum umfasst die unterschiedlichen Lebensbereiche: Allgemeine Erledigung des Alltags und häusliche Versorgung, Gestaltung sozialer Beziehungen, Persönliche Lebensplanung, Leistungen für gemeinschaftliches Leben, Freizeit, Sport und Kultur sowie Sicherstellung der Wirksamkeit der ärztlichen und ärztlich verordneten Leistungen.
Die Leistungen in der Betreuung werden im Rahmen der Einzelfallhilfe erbracht.
Die Betreuung findet von Montag bis Freitag in der Regel zu den üblichen Bürozeiten statt. Bei Bedarf können individuell Termine außerhalb dieser Zeiten vereinbart werden.
Kontinuierliche aufsuchende Betreuung im Individualwohnraum findet durch eine Bezugsbetreuer*in statt. Die Vertretung ist personell geregelt.